AGB



Reiseclub Family GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen- Stand 28.02.2011

1. Reisevertag

 

1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Reiseclub Family GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunterneh-men) sind von der Reiseclub Family GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Reiseclub  Family GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3.
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von der Reiseclub Family GmbH herausgegeben werden, sind für die Reiseclub Family GmbH und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters Reiseclub Family GmbH gemacht wurden.

 

1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen /Anfragen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.



1.5.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Reiseclub Family GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Reiseclub Family GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der Reiseclub Family GmbH vom Inhalt der Buchung/Anfrage ab, so liegt ein neues Angebot der Reiseclub Family GmbH vor, an das der Anbieter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.


2. Bezahlung


2.1.
Die Reiseclub Family GmbH darf als Reiseveranstalter oder Reisevermittler Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluß wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von bis zu 35% des Reisepreises, einschließlich eventueller Versicherungsprämien bzw. externer Leistungen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist für alle Reisen der Reiseclub Familiy GmbH direkt vor Ort im Vertragshotel zu leisten.

2.2.
Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der Anzahlungsbetrag in Höhe von bis zu 35 % des Reisepreises einschließlich evtl. Versicherungsprämien bzw. externer Leistungen oder mit Erhalt der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.

2.3.
Leistet der Kunde die Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten  Zahlungsfälligkeiten, so ist die Reiseclub Family GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

2.4.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden nicht 75,00 Euro, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.


3. Leistungsänderungen

3.1.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3.
Die Reiseclub Family GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungs-änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseclub Family GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Reiseclub Family GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.


4. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

4.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseclub Family GmbH zu erklären. Die Erklärung gilt gleichzeitig für die Mitreisenden sofern diese von der Kundenerklärung nicht ausdrücklich ausgenommen werden. Falls die Reise über ein Reisebüropartner  oder einen anderen Vertragspartner der Reiseclub Family GmbH gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3.
Die Reiseclub Family GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden, sofern kein Ersatzreiseteilnehmer gestellt wird, pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet:

Bei einem Rücktritt:

-  bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens 20 Euro

-  bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 20%

-  bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 30%

-  bis zum   7.Tag vor Reisebeginn 45%

-  vom 6.Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%

-  am Tag des Reisebeginnes, bei Nichterscheinen und Stornierung nach
    Reisebeginn 90%


Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (ohne Verpflegung)

-  bis zum 45.Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens 25 Euro

-  bis zum 35.Tag vor Reisebeginn 50%

-  vom 34.Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%

-  am Tag des Reiseantrittes, bei Nichterscheinen und Stornierung nach
   Reisebeginn 90%

 
Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen

-  bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 10%, mindestens 20,00 Euro

-  bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 30%

-  bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 50%

-  vom 14.Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%

-  am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach
    Reisebeginn 95%

 
Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Konzerte, Theater)

-  bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%

-  ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%

 

Bei Nur-Flug Buchungen

-   Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets 25 Euro

-   bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor
    Reiseantritt100%

-   bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

 

4.4.
Kosten wie z.B. VISA,- Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie über Reiseclub Family GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämien können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

4.5.
Die Bestimmunen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

4.6.
Werden im Fall eines Reiserücktrittes die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist die Reiseclub Family GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Reiseclub Family GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale. Die Stornokosten können durch den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung vermieden werden, deren Abschluß wir ausdrücklich empfehlen.

4.7.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer entwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


5. Umbuchungen/Leistungs- und Preisänderungen

5.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluß auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

Dieses beträgt:

-   bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
    (Charter) bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 Euro pro Person

-   bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften bis 30. Tag vor
    Reiseantritt 15 Euro pro Person

-   bei Schiffspauschalreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 Euro
    pro Person

-   bei Buspauschalreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 Euro
    pro Person

-   bei Bahnpauschalreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 Euro
    pro Person
-   bei Verträgen über Ferienwohnungen-/häuser bis 30. Tag vor
    Reiseantrittentspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für
    Änderungen pro Person

-   bis zum 45.Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens 25 Euro

-   bis zum 35.Tag vor Reisebeginn 50%

-   vom 34.Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%

-   bei anderen Reisearten bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 Euro
    pro Person

-   bei Benennung einer Ersatzperson 15 Euro pro Person
-   bei Änderungen die bereits nach erfolgter Erstellung der
    Reiseunterlagen vorgenommen werden können die entstandenen
    Mehrkosten berechnet werden, mindestens jedoch
    50 Euro pro Person


6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

6.1.
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktrete, wenn er

-  in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl
   beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
   vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung
   zugegangen sein muss, angegeben hat und

-  in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
   Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden
   Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

 

Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.2.
Reiseclub Family GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurück-zutreten wenn der Reisende, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters, nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.


7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich-barkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

7.2. Fristsetzung bei Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

7.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P:I:R:) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

7.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.


8. Insolvenzschutz/Beschränkung der Haftung

8.1. Insolvenzschutz
Reiseclub Family GmbH hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sicher gestellt, dass Ihnen gebuchte und bezahlte Leistungen durch Vorlage des Sicherungsscheines von unserer Versicherung ersetzt werden.

8.2.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.3.
Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen Leistungen sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Zielort) unterliegen nicht der Haftung der Reiseclub Family GmbH als Reiseveranstalter.

Vorraussetzung des Haftungsausschlusses ist die Erkennbarkeit für den Kunden dass diese Leistungen nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Die Haftung für Vermittlerfehler ist in diesem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Soweit in internationalen Gesetzen oder Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Reiseclub Family GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen sind, kann sich die Reiseclub Family GmbH auf diese berufen.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reisen beinhalten, wenn uns insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

8.4. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise nach Vertragsabschluß infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Reiseclub Family GmbH ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Reiseclub Family GmbH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Der Reiseveranstalter hat im Falle der Kündigung wegen höherer Gewalt gegenüber dem Reiseteilnehmer einen Anspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.


9. Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der Anschrift Reiseclub Family GmbH, Ohrdrufer Straße 25, 99310 Arnstadt erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 7.3.

Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.


10. Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten um sicherzustellen dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die ?Black List? ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.


12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1.
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

12.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften, Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


14. Gerichtsstand


Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die  vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften


15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Teilen

 
Nützliches vor und nach der Reise

Reiseliteratur und viele nützliche Sachen für einen gelungenen Urlaub finden Sie hier ...
Tophotel des Monats
Neues vom Carl
Gruppenangebote

für Buspartner, Vereine, Firmen und Familienfeiern. Klicken Sie hier!
Wirtestammtisch

Klicken Sie hier, um zum Wirtestammtisch zu gelangen
Für Sparfüchse
Deutschland
Moselkern
3Ü HP, ab 142.00 €* p.P. im DZ
Deutschland
Moselkern
5Ü HP, ab 229.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Baden-Wü.-Schwarzwald
Bad Peterstal-Griesbach
5Ü F, ab 189.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Grafenwiesen
5Ü HP, ab 329.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Regen/March
5Ü HP, ab 209.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Regen/March
2Ü HP, ab 99.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Ringelai
2Ü HP, ab 119.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Ringelai
5Ü HP, ab 285.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Bad Kötzting
5Ü HP, ab 285.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Philippsreuth / Mitterfirmiansreuth
2Ü HP, ab 129.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Philippsreuth / Mitterfirmiansreuth
5Ü HP, ab 279.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Grafenwiesen
2Ü HP, ab 139.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Bayrischer Wald
Bad Kötzting
2Ü HP, ab 129.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Oberbayern
Reit im Winkl
2Ü HP, ab 109.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Oberbayern
Reit im Winkl
5Ü HP, ab 259.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Oberbayern
Lenggries-Fall
2Ü HP, ab 99.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Bayern-Oberbayern
Lenggries-Fall
5Ü HP, ab 285.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Brandenburg
Berlin
5Ü HP, ab 269.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Brandenburg
Zossen
2Ü HP, ab 119.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Brandenburg
Zossen
5Ü HP, ab 275.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Niedersachsen
Rinteln
5Ü HP, ab 199.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen
Dresden
2Ü HP, ab 111.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen
Bad Brambach
5Ü HP, ab 269.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen
Ehrenfriedersdorf
5Ü HP, ab 249.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen
Meißen
2Ü HP, ab 129.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen
Cunewalde
2Ü HP, ab 109.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen Erzgebirge
Wolkenstein
2Ü HP, ab 89.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen-Anhalt
Quedlinburg
5Ü HP, ab 270.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen-Anhalt
Quedlinburg
2Ü HP, ab 199.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Sachsen-Anhalt
Quedlinburg
2Ü HP, ab 145.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Thüringen
Sünna bei Vacha / Rhön
2Ü HP, ab 99.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Thüringen
Stützerbach
2Ü HP, ab 109.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Thüringen
Arnstadt
2Ü HP, ab 89.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Thüringen
Arnstadt
7Ü HP, ab 334.00 €* p.P. im DZ
Deutschland-Thüringen
Stützerbach
5Ü HP, ab 229.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Rabac
5Ü HP, ab 139.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Rabac
7Ü , ab 450.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Rabac
5Ü HP, ab 139.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Podgora
5Ü HP, ab 200.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Podgora
5Ü HP, ab 179.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Podgora
5Ü HP, ab 150.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-Adriaküste
Rabac
5Ü HP, ab 160.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-übriges Kroatien
Punat
7Ü HP, ab 245.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-übriges Kroatien
Korenica
2Ü F, ab 69.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-übriges Kroatien
Korenica
5Ü F, ab 169.00 €* p.P. im DZ
Kroatien-übriges Kroatien
Punat
5Ü HP, ab 179.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnische Ostseeküste
Niechorze
7Ü HP, ab 290.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnische Ostseeküste
Dabki
7Ü HP, ab 245.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnische Ostseeküste
Krangen
7Ü HP, ab 309.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnische Ostseeküste
Krangen
5Ü HP, ab 259.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnische Ostseeküste
Jaroslawiec
7Ü HP, ab 210.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnisches Riesengebirge
Bad Flinsberg / Świeradów Zdrój
5Ü HP, ab 185.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnisches Riesengebirge
Bad Flinsberg / Świeradów Zdrój
2Ü HP, ab 79.00 €* p.P. im DZ
Polen-polnisches Riesengebirge
Bad Flinsberg / Świeradów Zdrój
7Ü HP, ab 259.00 €* p.P. im DZ
Slowenien-Adriaküste
Izola
7Ü HP, ab 310.00 €* p.P. im DZ
Slowenien-übriges Slowenien
Lipica
4Ü HP, ab 235.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-Böhmen
Chodová Planá
5Ü HP, ab 179.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Karlovy Vary
5Ü HP, ab 255.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Marienbad
7Ü HP, ab 316.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Cheb
2Ü HP, ab 99.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Mariánské Lázně (Marienbad)
3Ü HP, ab 189.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Karlovy Vary
7Ü HP, ab 350.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Mariánské Lázně (Marienbad)
4Ü HP, ab 245.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Mariánské Lázně (Marienbad)
2Ü HP, ab 115.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Mariánské Lázně (Marienbad)
14Ü HP, ab 740.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-böhmisches Bäderdreieck
Karlovy Vary
2Ü HP, ab 129.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-Riesengebirge
Spindler Mühle / Špindlerův Mlýn
5Ü HP, ab 179.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-Riesengebirge
Spindler Mühle / Špindlerův Mlýn
5Ü HP, ab 222.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-tschechisches Erzgebirge
Boží Dar
2Ü HP, ab 89.00 €* p.P. im DZ
Tschechien-tschechisches Erzgebirge
Boží Dar
5Ü HP, ab 189.00 €* p.P. im DZ
Ungarn-Balaton
Siófok
5Ü HP, ab 265.00 €* p.P. im DZ
Ungarn-Matra Gebirge
Mátraháza
5Ü HP, ab 329.00 €* p.P. im DZ
Österreich-Oberösterreich
Oberwang
2Ü HP, ab 99.00 €* p.P. im DZ
Österreich-Oberösterreich
Oberwang
5Ü HP, ab 219.00 €* p.P. im DZ